Landhaus Senn

"Griaß di"

 

Das sind wir

Am Ortsrand des kleinen Ortes Erkenbollingen liegt unser Landhaus, umgeben von saftig grünen Wiesen, schönen Mischwäldern und idyllischer Natur.

Unsere 5-köpfige Familie vermietet die Ferienwohnungen mit viel Freude und Engagement, um Ihnen einen erholsamen Urlaub zu ermöglichen. Angrenzend an unser Landhaus befindet sich unser voll bewirtschafteter Bauernhof. Unterstützt werden wir von unseren drei Kindern und den Großeltern, die sowohl auf dem Hof als auch bei den Feriengästen mithelfen.


 

 


 


                                        Wir freuen uns, Sie im Landhaus Senn begrüßen zu dürfen!

Ihre Gastgeberfamilie Christian & Ingrid Senn


 

AGB - Gastgeber-/ Gastaufnahmevertrag

Wie überall im Leben, geht es auch bei der Ferienwohnungsbuchung nicht ohne rechtliche Regeln.

Reservierungen beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in gängiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten!

Ein Gastaufnahmevertrag kann zustande kommen:

  • mündlich (persönlich beim Vermieter)

  • fernmündlich (telefonisch beim Vermieter)

  • schriftlich (per Brief, Postkarte, Telefax)

  • per E-Mail

Der Gastaufnahmevertrag kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. Dabei ist es nicht entscheidend, wie der Vertrag zustande gekommen (mündlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail) ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen:

  1. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers, dem Gast Schadensersatz zu leisten, bzw. ein gleichwertiges Quartier zu besorgen.

  2. Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die Zeit der Bereitstellung des Quartiers zu bezahlen.

    Der Gast haftet, wenn er das bestellte Quartier nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise). Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarten Leistungen (Ferienwohnung) zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§ 537 GBG). Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz, sondern um einen Erfüllungsanspruch, was häufig übersehen wird.

  3. Für den Erfüllungspolitik kommt es rechtlich nicht darauf an:

  • Aus welchem Grund die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird.
  • Zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wurde.
  • Begründung: Da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt unerheblich.
  1. Verpflichtung des Gastes ist es, bei Nichtinanspruchnahme des Quartiers, den vereinbarten Preis für die gesamte Mietdauer zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

  2. Der Gastgeber ist nach treu und Glaube gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.                     

Ein Gastaufnahmevertrag kommt nur zustande, wenn die Buchung von uns als Gastgeber, sowie von Ihnen als Gast schriftlich (Brief, Fax, Postkarte oder E-Mail mit Unterschrift) unter Angaben von Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und Unterschrift bestätigt wird und die Anzahlung termingerecht auf das angegebene Konto überwiesen wird.

Sollte aus Zeitgründen eine unterschriebene Zusage nicht mehr möglich sein, gilt der Vertrag auch bei einer telefonischen, oder per E-Mail vorgenommen Buchung.

Die Bezahlung (die Anzahlung wird mit dem Mietpreis verrechnet) der bestellten Unterkunft erfolgt am Tag der Anreise vor Ort in bar oder per Online-Banking. Eine Abrechnung mit EC-Karte oder Kreditkarte ist nicht nicht möglich. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen das gebuchte Quartier nicht in Anspruch nehmen können, bitten wir Sie sich UMGEHEND mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden mit Hilfe des Tourismusbüro versuchen, Ersatzgäste zu finden. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, müssen wir Ihnen leider für die Tage, für die wir keinen Ersatz finden, folgende Kosten in Rechnung stellen:  Zu bezahlen sind 90 % des Mietpreises.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Auf unserem angrenzenden Bauernhof, dem Spielplatz und bei den Spielgeräten übernehmen wir keine Aufsichtspflicht gegenüber Gastkindern. Diese liegt während des gesamten Urlaubs bei den Eltern!


Keine Aufnahme von Haustieren!  


Wir sind ein Nichtraucherhaus, daher bitten wir Sie nicht in den Wohnungen zu rauchen.

Im Freien oder auf dem Balkon /Terrasse stellen wir gerne Aschenbecher bereit.

Anreise: ab 14.00 Uhr, Sonn.- und Feiertage ab 17.00 Uhr oder nach Absprache.

Abreise: Am Abreisetag bitten wir Sie die Wohnung bis 10.00 Uhr zu räumen.


Um sich vor unabsehbaren Risiken zu schützen, empfehlen wir Ihnen, für die im Fall einer Stornierung entstehenden finanziellen Belastung eine Reise-Rücktritts-Versicherung abzuschließen.

Fragen Sie Ihren Versicherungsberater, er hilft Ihnen sicher gerne weiter.


Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.